Psychotherapie - Beratung - Meditation - Coaching
Andreas Vosseler
Heilpraktiker für Psychotherapie
Betreuung von Menschen nach §1814 ff. BGB
Es gibt Menschen, die einen Teil oder alle ihre Geschäfte nicht mehr selbst erledigen können. Solche Menschen haben die Möglichkeit, einen sogenannten Betreuer zu erhalten, der sich best möglich für ihre Rechte einsetzt. Laut BGB wird der Personenkreis wie folgt beschrieben:
"Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise
rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder
Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen
Betreuer (Betreuer)."
Aufgrund meiner Doppelqualifikation als Heilpraktiker für Psychotherapie und Diplom-Ökonom biete ich auch diese Dienstleistung mit großem Herzblut an.
Für Personen ohne Vermögen ist die rechtliche Betreuung i. d. R. kostenlos. Vermögende Personen bezahlen Gebühren, die gesetzlich festgelegt sind. Gerne informiere ich Sie detailliert.
Rechtliche Betreuung nach BGB
Herzlich willkommen in der Eyach-Praxis